Das im Bundesgesundheitsministerium angesiedelte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM > www.bfarm.de) muss wegen einer falschen Warnmeldung vor einem Schweinegrippe-Medikament mit einer Schadensersatzklage in noch nicht absehbarer Höhe rechnen. Die Zahlungsverpflichtung wäre die Konsequenz eines Rechtsstreits, den das BfArM gegen einen Hersteller ökologischer Medizinprodukte aus dem beschaulichen Glandorf bei Osnabrück verloren hat. ZDF Video
Der Verlauf des Rechtsstreits der mehr als 1000 Mitarbeiter beschäftigenden Behörde, die mit der Kontrolle von Pharmaprodukten befasst ist, mit der TeutoPharma GmbH ist höchst ungewöhnlich: Auf Druck des Verwaltungsgerichts Köln musste das BfArM eine Warnung vor dem pflanzlichen Virenblocker Cystus 052 (Besser als Tamiflu) noch am gleichen Tag zurücknehmen. In einem Eilverfahren wurde dem gerade noch als «ominöses Grippemittel» bezeichneten Produkt plötzlich völlige Unbedenklichkeit bescheinigt. Dem BfArM lägen «derzeit keine Vorkommnismeldungen» zu diesem Produkt vor, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Bundesbehörde. Die zuvor von ihr verbreitete Meldung sei «eine Störquelle», die «umgehend beseitigt» werde. www.nrw.tv
Tidak ada komentar:
Posting Komentar